- Organisation der Elternabende nach Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in, d.h. Schreiben an alle
- Eltern erstellen (in der Regel einmal pro Schulhalbjahr) und Leitung der Elternabende.
- Mitwirken an Klassenfahrten oder Ausflügen
- Mithilfe bei Schulfesten
- Organisation von Klassenfesten
- Vermittlung zwischen Lehrer/innen und Eltern z.B. bei Problemen in der Klassengemeinschaft
Bei all diesen Aufgaben bleibt den jeweiligen Elternvertretern natürlich genügend Freiraum, all ihre Vorstellungen und Wünsche zusammen mit der Klassengemeinschaft umzusetzen.
Die Elternvertreter und ihre Stellvertreter einer Schule bilden zusammen den Elternbeirat.
Weitere Informationen: Auszug aus dem Schulgesetz BW Teil 6