Schulstart nach den Pfingstferien

29. Mai 2020

Schulstart nach den Pfingstferien

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

die Vorgabe der Kultusministerin Susanne Eisenmann vom 7. Mai 2020: „Nach den Pfingstferien werden alle Schüler wieder Präsenzunterricht haben.“ wird am Tag nach den Pfingstferien, ab 15. Juni 2020, schrittweise umgesetzt und Realität.

Ungeachtet der Ankündigung, dass die Grundschulen bis Anfang Juli vollständig den Betrieb wieder aufnehmen sollen, halten wir uns an die aktuellen Vorgaben der Landesverordnung. Darauf abgestimmt haben wir die letzten Tage und Wochen den Schulstart vorbereitet.

Hierzu möchte ich Ihnen im Überblick alle wichtigen Informationen zukommen lassen:

Rollierendes System für alle Grundschulkinder nach den Pfingstferien

Nach den Pfingstferien werden alle Klassen der Grundschule Nellmersbach im sog. rollierenden System unterrichtet. Die Kinder kommen dann im wöchentlichen Wechsel in die Schule. Der Turnus ist: immer eine Woche Unterricht, eine Woche „Lernen daheim“. Am Montag, den 15. Juni 2020 werden die Klassen 1 und 3 in den Präsenzunterricht einsteigen. In der Woche vom 22.6. an, sind dann die Viertklässler und die Zweitklässler an der Reihe und die Klassen 1 und 3 bleiben zu Hause.

Basierend auf den Vorgaben der Landesverordnung wird der Unterricht nur in kleinen Gruppen stattfinden und vorrangig in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht stattfinden.

Die Vorgabe des Landes Baden-Württemberg nach der der Präsenzunterricht wöchentlich zehn Unterrichtsstunden umfassen muss, übertreffen wir deutlich, indem wir jedem Kind zwei Zeitstunden Präsenzunterricht anbieten!

Mittlerweile haben Sie bereits oder werden in Kürze über die Klassenlehrerinnen Ihres Kindes den dann gültigen Stundenplan und weitere wichtige organisatorische Hinweise erhalten.

Es ist mir bewusst, dass die Wiederaufnahme des Unterrichts für Sie, liebe Eltern, weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität erfordert, um Ihren Familien- und Berufsalltag zu organisieren. Die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ist in erster Linie eine Maßnahme für die Kinder! Jetzt lernen unserer Kinder wieder innerhalb einer Gemeinschaft. Das Lernen in der Grundschule ist geprägt von dem Gedanken: zusammen arbeiten und gemeinsam lernen! Ich weiß, dass diese schrittweise Rückkehr unserer Kinder zur Normalität und auch mehr Lebensfreude viel von Ihnen  abverlangt! Umso herzlicher danke ich Ihnen für Ihr Engagement und Ihre persönlichen Opfer, die Sie dafür aufbringen. 

Fortführung des „Lernens daheim“

Auch wenn alle Schüler wieder zeitweise in der Schule sind: Das „Lernen daheim“ wird weiterhin eine große Rolle spielen. In den Wochen, in denen die Kinder zu Hause sind, wird das „Lernen daheim“ mit Lernpaketen und Wochenplänen wie bislang auch, das pädagogische Mittel der Wahl bleiben.

So gilt dann wieder: „Arbeit, die fertig ist, lacht“. Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang für Ihren unermüdlichen Einsatz beim „Lernen daheim“ auch wieder nur aufrichtig danken!

Schulische Notbetreuung

Die schulische Notbetreuung wird aufrechterhalten. Die Gruppe ist mittlerweile an der oberen Grenze ihrer Möglichkeiten. Da das Abstandsgebot die Gruppengröße auf 14 beschränkt, möchte ich darauf hinweisen, dass es eine Notbetreuung ist. Wenn beide Erziehungsberechtigten bzw. bei Alleinerziehenden die oder der Erziehungsberechtigte Präsenzpflicht am Arbeitsplatz haben, kann die Notbetreuung weiterhin in Anspruch genommen werden. Vielen Dank, dass Sie mich jederzeit über Ihren Bedarf informiert haben und mir die erforderlichen Betreuungszeiten immer rechtzeitig genannt haben.

Die Kinder, die bislang die Notbetreuung besucht haben, können in den unterrichtsfreien Wochen die schulische Notbetreuung von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr aufsuchen.

In den Unterrichtswochen können die Kinder der Notbetreuung jeweils bis Unterrichtsbeginn bzw. danach im oben genannten Zeitfenster die Notbetreuung besuchen.

Öffnung der Betreuungsangebote

Neu ist aber die Regelung, die sich mit den Betreuungsangeboten des Schulträgers befasst. Soweit Schülerinnen und Schüler wieder in der Präsenz unterrichtet werden, ist für sie der Betrieb von Betreuungsangeboten der Kernzeit, Raupe und Hort wieder zulässig. Ganz konkret bedeutet dies: An den Tagen, an denen unsere Schülerinnen und Schüler in der Präsenz unterrichtet werden, können sie auch die Betreuungsangebote nutzen, sofern sie sich dafür bei der Gemeinde Leutenbach  angemeldet haben. An den anderen Tagen hingegen nicht.

Sollten Sie die Hort- und/oder Kernzeitenbetreuung nach den Pfingstferien wieder nutzen wollen, setzen Sie sich bitte direkt mit den Mitarbeiterinnen vor Ort in Verbindung, damit diese die Betreuung der Kinder planen können.

Präsenzlernangebote

Das Präsenzlernangebot für Kinder aus den Klassen 1 bis 4, die mit dem „Lernen daheim“ nicht oder nur schwer erreicht werden konnten oder besondere Unterstützung benötigen, wird fortgeführt. Nach den Pfingstferien findet das Angebot im wöchentlichen Wechsel für die Kinder aus den Klassen 2 und 4 und die Klassen 1 und 3 statt.

Hygiene und Infektionsschutz

Das Virus ist immer noch da! Auch wenn der Ruf nach weiteren Lockerungen unüberhörbar lauter wird, es geht immer noch um die Eindämmung des Coronavirus! Hierzu gehört die unabdingbare Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln. Ich möchte Sie bitten, die auf unserer Homepage  hinterlegten Regelungen nochmals anzuschauen und mit Ihrem Kind zu besprechen.

Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus möchte ich Sie weiterhin bitten, mir begründete Corona-Verdachtsfälle zu melden. Sollte jemand aus unserer Schulgemeinschaft an Corona erkranken, dann wird in engem Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt über notwendige Maßnahmen beraten.



Kinder mit relevanten Vorerkrankungen

Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt für Kinder, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit Personen leben, die einer Risikogruppe angehören. Bitte informieren Sie mich, wenn Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken möchten.

Ressourcenknappheit

Obwohl nur etwa die Hälfte der Kinder nach den Pfingstferien im Schulhaus sind, befinden sich dennoch insgesamt 12 unterschiedliche Gruppen (geteilte Klassen, Notbetreuung, Präsenzlernangebote) vor Ort. Dies bringt uns sowohl räumlich als auch personell an unser absolutes Limit!

Und so danke ich meinem Kollegium in dieser sehr herausfordernden Zeit für ihr riesiges Engagement! Alle Kolleginnen nehmen ihre Aufgaben mit großem Verantwortungsbewusstsein wahr und agieren stets sorgsam und behutsam! Es ist einfach großartig!

Der Planungsaufwand für alle weiteren Schritte der Schulöffnung ist enorm. Vieles von dem, was ich Ihnen heute mitgeteilt habe, ist morgen mit großer Sicherheit schon wieder Makulatur. Es wird auf dem Weg zur weiteren Öffnung der Schulen ganz sicher weitere Rechtsänderungen geben. Selbstverständlich halte ich Sie über die gewohnten Informationskanäle auf dem Laufenden.

Abschließend wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie, auch im Namen des Kollegiums, zunächst schöne Pfingstferien und dann einen guten Schulstart nach den Ferien!

Bleiben Sie fröhlich und fit!

Oliver Kurr, Rektor