Keine Esel in Nellmersbach!

30. April 2020

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

diese Woche haben Sie einen Brief der Kultusministerin Susanne Eisenmann erhalten, in dem Sie über das Vorgehen in Baden-Württemberg informiert und ein hoffnungsvolles Ziel formuliert hat: „Alle Schüler sollen in diesem Schuljahr zeitweise Präsenzunterricht erhalten.“ Eines ist aber auch klar: Die Wiederaufnahme des Unterrichts ist noch lange keine Rückkehr zur Normalität!

Gestern hat nun die Landesregierung mit der neuesten Corona-Verordnung klar gestellt: „An den Grundschulen findet vorerst kein Präsenzunterricht statt.“

Aktuell prüft das Ministerium wann und wie die Grundschulen in den Präsenzunterricht eingebunden werden können. Weitere Stufen der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden dann zu gegebener Zeit durch Änderung dieser Verordnung geregelt.  Ich kann Ihnen versichern, dass ich Sie informiere, sobald ich Genaueres hierzu weiß.

Somit bleibt das „Lernen daheim“ weiterhin das pädagogische Mittel der Wahl und wir warten geduldig darauf, dass die Wörter „vorerst kein“ durch „ab sofort für Klassenstufe …“ ersetzt werden.  Ich begrüße das behutsame Vorgehen der Landesregierung ausdrücklich. In diesem Zusammenhang möchte ich meinen Kolleginnen für das große Engagement bei der Bereitstellung der Lernpakete für alle Kinder danken.

Des Weiteren hat die Landesregierung festgelegt, dass es für Schüler, die Unterstützung brauchen ein Präsenzangebot an der Schule geben soll. Über die Teilnahme an diesem Angebot entscheidet die Klassenkonferenz in Abstimmung mit der Schulleitung. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Entscheidung, wen wir für dieses Angebot zulassen mit großer pädagogischer Verantwortung treffen werden. Wir werden dann auf betroffene Eltern zugehen.

Bis dahin bereiten wir den Schulbetrieb gründlich vor und überlegen vor allem, wie die Hygienehinweise an der Schule umgesetzt werden können. Die schrittweise Öffnung der Schulen ist bei Ihnen sicherlich auch verbunden mit Skepsis und Sorgen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit der Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Ich möchte schon jetzt einmal überblickend auf die wichtigsten Regeln und Maßnahmen hinweisen. Vielen Dank, dass Sie die Regeln mit Ihrem Kind gemeinsam durchlesen und besprechen

Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstand halten.

Gründliche Händehygiene: z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang. Bei uns an der Schule sind Seife und Einmalhandtücher in ausreichender Menge vorhanden.

Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. Die Lehrkräfte bei uns an der Schule tragen eine Schutzmaske, wenn sie den Schülern näher als 1,50 m kommen!

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen. Bei uns an der Schule bleiben die Türen geöffnet. Alle benutzten Räume und Handkontaktflächen werden täglich ggf. auch mehrmals täglich gereinigt.

Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

Bei Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahem am Unterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören.

Wie Sie sehen, sind die vorbereitenden Maßnahmen und Regelungen vielfältig und komplex! Nach einer schrittweisen Öffnung der Schule werden wir mit den Kindern diese Regeln selbstverständlich einüben!

Basierend auf den Erfahrungen in der Notbetreuung, die abhängig vom Wochentag von 7 bis 12 Kindern besucht wird, lässt sich folgendes sagen. Die Kinder freuen sich ungemein wieder Gleichaltrige zu sehen und es ist für die Kinder dann eine ungemeine Herausforderung, den Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Dies stellt natürlich auch eine riesige Belastungsprobe für die betreuenden Lehrkräfte dar. Und so war das „mit Abstand“ am häufigsten verwendete Wort in den letzten Tagen sicherlich….Abstand! 

Allerdings lässt sich nach wenigen Tagen bereits ein Lernprozess beobachten. Das Einhalten der Abstandsregel klappt besser! Und das ist von zentraler Bedeutung, damit keine Übertragung des Coronavirus von Mensch zu Mensch stattfinden kann.

Und so bin ich sehr froh zu sagen, dass Nellmersbach eine „Eselsfreie Zone“ ist. Lassen Sie mich kurz erklären, wie ich das meine.


Quelle: debeste

Und so bin ich glücklich in Nellmersbach Schulleiter zu sein, denn hier ist sich die gesamte Schulgemeinschaft der Ernsthaftigkeit der Lage bewusst und achtet sorgsam darauf, sich so zu verhalten, dass kein anderer einen Nachteil hat. Wir befinden uns beneidenswerterweise in einer „Eselsfreien Zone“! Dafür bin ich sehr dankbar!

Bleiben Sie fröhlich und diszipliniert!

Oliver Kurr, Rektor

P.S. Immer mehr Bilder der „Häschen-hüpf-Challenge“ erreichen mich. Vielen Dank dafür!  Ich habe die Bilder an die Scheibe des Hauptgebäudes gehängt. Vielleicht wollen Sie mal während eines Spaziergangs einen Blick darauf werfen?

Gerne weitere Bilder an gs.nellmersbach[at]leutenbach.de bzw. über das Kontaktformular.