Schulstart nach den Sommerferien

8. September 2020

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

ich hoffe sehr, dass Sie und Ihre Kinder die Sommerferien nutzen konnten, sich zu erholen, neue Kraft zu tanken, um dann mit neuer Energie ins neue Schuljahr zu starten. Das vergangene Schuljahr war durch Corona geprägt und war immens herausfordernd für alle Kinder, Eltern und Lehrer. Ich glaube, uns allen ist bewusst, dass auch das neue Schuljahr kein gewöhnliches sein wird. Die Pandemie ist nicht vorüber und wir werden in den nächsten Monaten alle mit großen Ungewissheiten leben und ein großes Maß an Flexibilität und Kreativität aufbringen müssen.

Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit Verdachtsfälle und bestätigte COVID 19 Infektionen geben. Deswegen möchte ich Sie mit diesem Schreiben schon vor Beginn des Schuljahres auf einige wichtige Dinge hinweisen!

Schulbetrieb

Alle Schülerinnen und Schüler werden im kommenden Schuljahr in der Regel im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet. Das Schuljahr 20/21 soll nach der geltenden Stundentafel mit allen Fächern starten. Auch die Fächer Musik und Sport werden unter Berücksichtigung weiterer Hygienehinweise wieder unterrichtet. Ihre Kinder werden am ersten Schultag über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer den gültigen Stundenplan erhalten.

Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen neuerliche Klassen- und Schulschließungen erfordert, findet wieder das bereits praktizierte „Lernen daheim“ mit einem verbindlichen Wochenplan statt.

Schulorganisation

Der Schulbetrieb findet ausschließlich im Klassenverband statt. Nur Kinder einer Klasse haben miteinander Kontakt. Zu den und zwischen den Schülern gilt weiterhin kein Mindestabstand. Eine Durchmischung der Klassen wird vermieden! An unserer Schule entsprechen wir dieser Vorgabe, indem wir allen Klassen vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen bestimmte Aufenthaltsbereiche zuweisen.

Ich bitte bereits am ersten Schultag, dem 14.9. vor Unterrichtsbeginn um 8:50 Uhr um Beachtung der ausgewiesenen Aufstellplätze. Ihre Kinder werden am ersten Schultag von der jeweiligen Klassenlehrkraft auf dem Hof abgeholt.

In den Toiletten darf sich weiterhin nur eine Person befinden. Nach Ende des Unterrichts begibt sich Ihr Kind bitte unverzüglich auf den Nachhauseweg.  

Durch die feste Zusammensetzung einer Gruppe lassen sich im Infektionsfall Kontakte und Infektionswege nachvollziehen und es kommt dazu, dass sich im Infektionsfall die Quarantänebestimmungen nicht auf die gesamte Schule auswirken, sondern nur auf eine Lerngruppe.

Im Schulhaus finden sich weiterhin Abstandsmarkierungen und Zeichen zur Wegeführung. Wir achten weiterhin darauf, dass nicht alle Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in den Schulhof gelangen.

Hygiene

Zwar ist der Hauptübertragungsweg des Coronavirus die Tröpfcheninfektion über die Atemwege, dennoch ist auch eine Infektionsübertragung indirekt über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt treten.

Hier im Überblick die wichtigsten Maßnahmen an unserer Schule

  • Alle Unterrichtsräume werden mindestens alle 45 Minuten gelüftet.
  • Alle Handkontaktflächen (Türgriffe, Lichtschalter, Geländer, …) werden weiterhin regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Dennoch erinnern Sie bitte Ihr Kind daran, die genannten Flächen möglichst nicht zu berühren!
  • Es stehen in den Toiletten ausreichend Seife und nicht wiederverwendbare Papierhandtücher zur Verfügung.
  • Wie schon vor den Sommerferien wird das Schulhaus erst nach gründlichem Händewaschen bzw. nach sachgerechter Händedesinfektion betreten. 
  • Das Husten und Niesen in die Armbeuge gehört weiterhin zu einer der wichtigsten Präventionsmaßnahmen.
  • In der Grundschule ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) nicht vorgeschrieben. Es ist aber erlaubt und zulässig. Gleichwohl wäre das Tragen einer Maske in den Gängen des Schulgebäudes wünschenswert, da es dort vor allem nach Beendigung des Unterrichts zu Begegnungen mit Kindern aus anderen Klassen kommen könnte. 

Selbstverständlich werden wir die aktuellen Hygieneregeln und Abläufe im Schulhaus mit den Kindern besprechen und einüben.

Handlungshilfe bei Verdacht auf Corona

Wir werden zukünftig immer wieder vor der Herausforderung stehen, Krankheits- und Erkältungssymptome richtig einzuordnen. Der Herbst und der Winter werden auch dieses Jahr vermehrt Krankheiten mit sich bringen. Und immer wieder wird sich die Frage stellen, wie habe ich die Erkältungssymptome meines Kindes einzuschätzen. Es ist mir deswegen wichtig, dass Sie untenstehende Informationen vom Landesgesundheitsamt zur Hand haben. Diese Handlungshilfen sollen Ihnen den Umgang mit Verdachtsfällen auf COVID 19 erleichtern.

Das Landesgesundheitsamt definiert die Krankheits- und Erkältungssymptome einer möglichen COVID-19-Infektion wie folgt:

  • Fieber ab 38,0°C (korrekte Temperaturmessung)
  • trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma)
  • Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)

Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen sowie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen sind somit keine Gründe, Kinder vom Schulbesuch fern zu halten.

Schülerinnen und  Schüler, die die oben benannten Krankheits- und Erkältungssymptome aufweisen und dennoch zur Schule gekommen sind, müssen die Schule verlassen. Hierzu ist es notwendig, dass unserer Schule immer Ihre aktuelle Telefonnummer zur Verfügung steht, unter der wir Sie immer erreichen können. Es ist in einem solchen Fall zwingend erforderlich, dass Sie bei Auftreten der oben genannten Symptome umgehend Ihr Kind abholen, um eine mögliche Ansteckung weiterer Personen in der Schule zu vermeiden. Selbstverständlich wird Ihr Kind in einem solchen Fall bis zur Abholung in der Schule beaufsichtigt und nicht alleine nach Hause geschickt.

Grundsätzlich gilt: Bei Auftreten von Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Ihrem Kind  entscheiden Sie als Erziehungssorgeberechtigte, ob Ihr Kind einen Arzt / eine Ärztin benötigt. Der Arzt / die Ärztin entscheidet dann je nach Symptomatik, ob eine  Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 sinnvoll und erforderlich ist. Mir ist bewusst, dass Sie hier eine große Verantwortung tragen!

Wird vom Arzt bzw. der  Ärztin keine Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 empfohlen, darf das Kind die Schule dann wieder besuchen, wenn es 1 Tag fieberfrei und in einem guten Allgemeinzustand ohne Krankheits- und Erkältungssymptome ist. Zur Wiederzulassung des Besuchs der Schule sind kein negatives Testergebnis und auch kein ärztliches Attest notwendig.

Wird vom Arzt / von der Ärztin eine Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 empfohlen und es liegt ein negatives Testergebnis vor, darf  das Kind dann wieder in die Schule, wenn es 1 Tag fieberfrei und in einem guten Allgemeinzustand ohne Krankheits- und Erkältungssymptome ist.

Wird bei Ihrem Kind das Coronavirus SARS-CoV-2 im Nasen-Rachenabstrich nachgewiesen, erhalten Sie Handlungsanweisungen von Ihrem Arzt, vom Gesundheitsamt oder von der für Sie zuständigen Ortspolizeibehörde.

Gerade im nun bevorstehenden Winterhalbjahr ist es notwendig, dass wir alle diese Regelungen und Vorgehensweisen kennen und wir vertrauensvoll zusammenarbeiten, so dass die Gefahr einer COVID-19-Infektion weitestgehend minimiert werden kann und alle gesund bleiben. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen schon jetzt.

Reiserückkehrer und Formular Gesundheitsbestätigung

Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss die Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne in der jeweils geltenden Fassung beachten.

Besondere Bestimmungen gelten nach dieser Verordnung für Personen, die aus einem ,,Risikogebiet“ einreisen. Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche ein erhöhtes Risiko für eine lnfektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des lnnern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-lnstitut auf seiner lnternetseite veröffentlicht.

Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise testen zu lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Bußgelder nach dem lnfektionsschutzgesetz drohen.

Ich habe im Regelfall keine Kenntnis davon, in welchen Regionen Sie sich mit Ihren Kindern während der Urlaubszeit aufgehalten haben und habe auch keine entsprechende Pflicht nachzuforschen. Die aufgeführten rechtlichen Vorgaben zu befolgen, liegt vielmehr in Ihrer Verantwortung.

Ich bitte Sie also dringlichst, mir das Formular „Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb“ über Ihr Kind am ersten Schultag zukommen zu lassen. Vielen Dank dafür!

!!! Achtung!!! Ohne das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann ich Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen lassen und ich muss Sie bitten, Ihr Kind wieder von der Schule abzuholen! Das Formular liegt auch am Haupteingang der Schule zur Abholung bereit. Die dazugehörige Datenschutzerklärung kann in der Schule eingesehen werden.

Ihnen, liebe Eltern, danke ich recht herzlich, dass Sie engagiert mithelfen, damit der Start ins neue Schuljahr gelingt.

Einen Elternbrief mit den sonstigen Informationen zum Schuljahr erhalten Sie dann wie gewohnt im Laufe der ersten Schulwoche. Gerne dürfen Sie sich bei aufkommenden Fragen an mich wenden. Abschließend hoffe ich, auch im Namen des gesamten Kollegiums, dass wir alle gesund ins neue Schuljahr starten und grüße Sie ganz herzlich!

Oliver Kurr, Rektor

Wolke 7

Das wird großartig!

Noch ist alles ruhig!

An der Eingangstüre finden sich die Formulare zur Abholung!