Neuigkeiten zu Corona & Co

7. Dezember 2020

Update und Erleichterung!

Liebe Eltern,

ich habe eine äußerst erfreuliche Nachricht!

Nachdem am gestrigen Sonntag alle Tests der Reihentestung in der Klasse 1b negativ ausfielen, war die Klasse 1b heute wieder an der Schule und wurde nach Plan unterrichtet. Bis auf die nicht getesteten Schüler konnte die Klasse in Präsenz unterrichtet werden.

Herzliche Grüße

Oliver Kurr

4. Dezember 2020

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

wieder mal liegen einige turbulente Tage hinter uns. Hier kurz die wichtigsten Fakten im Überblick: Nachdem das Testergebniss von einem Jungen unserer Schule positiv war, wurde für die Kinder der Klasse 1b eine 10-tägige Quarantäne angeordnet. Dazu befindet sich 1 Lehrkraft in Quarantäne.

Zuallererst möchte ich der Familie mit dem positiv getesteten Kind alles Gute wünschen. Aktuell geht es dem Jungen aber gut.

Dann möchte ich den Kindern der Klasse 1b und Frau Weermann, die sich in Quarantäne befinden, für die nächste Zeit gutes Durchhaltevermögen wünschen. Diese Nikolausüberraschung war so nicht eingeplant.

Jetzt ich möchte Sie gerne über einige neue Regelungen kurz informieren.

Weihnachtsferien

Die Weihnachtsferien im Schuljahr 2020/21 beginnen in Baden-Württemberg gemäß der geltenden Ferienregelung am Mittwoch, den 23. Dezember 2020, und enden am Samstag, den 9. Januar 2021. Am 21. und 22.Dezember ist Präsenzunterricht an den Schulen für die Klassen 1 bis 7 vorgesehen.

Letzter Schultag vor Ferienbeginn ist also Dienstag, 22.12.2020, der nach der vierten Stunde um 11:35 Uhr endet.

Um die Kontakte vor Weihnachten zu reduzieren, ist die förmliche Präsenzpflicht an diesen beiden Tagen ausgesetzt und Sie, liebe Eltern, können entscheiden, ob Sie Ihr Kind zu Hause lassen. Es ist Ihnen also freigestellt, ob Sie Ihr Kind in die Schule schicken.

Um Planungssicherheit zu haben, würden wir dennoch gerne wissen, wer an den beiden Tagen in der Schule ist. Bitte geben Sie uns formlos bis 11.12.2020 Bescheid (eine kurze Notiz an die Klassenlehrkraft oder mich reicht aus), wenn Sie vorhaben Ihr Kind nicht zu schicken. Die Kinder, die zu Hause bleiben, erhalten dann in bewährter Form Lernpakete für die zwei Tage über die Klassenlehrer.

Quarantänevorschrift

Weiterhin gibt es eine Neuerung bzgl. der Quarantänevorschriften bei Schülerinnen und Schülern, die Kontaktperson der Kategorie 1 sind, d.h. direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.

Wenn der Kontakt ausschließlich in der Schule und im Schulkontext stattgefunden hat, gilt eine verkürzte Quarantäne von 10 Tagen. Diese kann mithilfe eines Tests, der frühestens am fünften Tag nach dem Kontakt gemacht werden darf, bei einem negativen Ergebnis noch weiter verkürzt werden.

Die genauen Gegebenheiten im Einzelfall müssen geprüft werden.



Gesundheitsbestätigungen

Eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler wird zukünftig nicht mehr verlangt. Diese muss damit nach den Weihnachtsferien also nicht mehr erneut vorgelegt werden.

Verantwortungsvolles Handeln

Ein Riesendank an Sie! Sie handeln umsichtig und verantwortungsvoll! Das freut mich außerordentlich! Bitte lassen Sie weiterhin Ihr Kind zu Hause, wenn Sie den Verdacht haben selbst an Corona erkrankt zu sein. Bitte behalten Sie Ihr Kind dann unbedingt so lange zu Hause, bis Ihnen das Ergebnis der Testung vorliegt. Sie, liebe Eltern, helfen uns damit enorm, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten!

Ich wünsche Ihnen in dieser herausfordernden Zeit, auch im Namen des Kollegiums, dennoch eine wunderschöne Adventszeit mit vielen schönen Momenten und vor allem mit viel guter Gesundheit in der ganzen Familie!

Herzliche Grüße

Oliver Kurr, Rektor