Ergänzende Hinweise

Nellmersbach, den 17. März 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

seit drei Tagen ist unsere Grundschule Nellmersbach unter Pandemiebedingungen geöffnet. Heute ist die die Inzidenz-Zahl der Neuinfektionen im Rems-Murr-Kreis nach langer Zeit wieder über 50 gestiegen. Die Hinweise auf steigende Zahlen sind allerorten nicht zu übersehen. Vor allem die Zunahme der Virusmutationen bereitet uns große Sorgen.

Ihre Sorgen und Befürchtungen, liebe Eltern, spüre ich deutlich, so dass ich mich nochmals an Sie mit ein paar Hinweisen wende, die vielleicht einige Fragen Ihrerseits beantworten.

Sind Corona Schnelltests für Schüler jetzt schon möglich?

Ja, seit dem 8. März 2021 sind kostenlose anlasslose Bürgertests möglich. Dies schließt Testungen für unsere Schülerinnen und Schüler mit ein. Tests für Schülerinnen und Schülern können daher schon seit dem 8. März 2021 im gesamten Landkreis online über

>> zum Rems-Murr Schnelltest <<

dezentral gebucht werden. Das Lehrerteam und ich machen von dieser Möglichkeit regelmäßig Gebrauch und ich kann Ihnen bestätigen, dass die Nutzung der o.g. Webseite unkompliziert und einfach ist. Ein Schnelltest erhöht das Maß an Sicherheit für die Schulgemeinschaft und nicht zuletzt auch für einen selber um ein Beträchtliches!

Meine Bemühungen Schnelltests direkt an der Schule durchführen zu lassen, scheiterten bislang daran, dass ich keine „medizinische Kompetenz“ gefunden habe, die direkt an der Grundschule Testkapazitäten bieten kann. Ich bleibe da aber am Ball.

Unabhängig davon gibt es aber über die oben erwähnte Webseite ein Angebot mit über 100 Corona-Schnelltestzentren im Landkreis. Pro Woche werden aktuell 30.000 Tests angeboten. Wir alle sind also nur wenige Klicks von einem Test entfernt!

Inwieweit es zukünftig angeleitete Schnell-Selbsttests für Schüler geben soll, wie Sie es vielleicht in der Presse gelesen haben, entzieht sich aktuell noch meiner Kenntnis! Die Etablierung einer Teststrategie mit Schnellselbsttests wäre natürlich absolut begrüßenswert. Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, dann erfahren Sie es natürlich von mir.

Wann muss ich in Quarantäne?

Auf untenstehender Seite finden Sie alles Wissenswerte zu den aktuellen Regelungen. Die Schaubilder und Prozesse legen sehr anschaulich dar, wie der Umgang mit einem positiven Fall erfolgt. Die Regelungen wann wer warum wie lange in Quarantäne muss, werden hier dargelegt.

Innerhalb der Schule achten wir natürlich weiterhin auf den Abstand zu anderen Klassen, Aufstellplätze, Pausenhofreviere, auf Hygiene und Lüftung. Ohne die Einhaltung dieser Regeln ist trotz Tragen einer Maske eine Quarantäne nicht auszuschließen. Das Gesundheitsamt wird bei Quarantäneentscheidungen jeden einzelnen Fall individuell bewerten!

>> Wissenswertes zur Quarantäne <<



Was ist, wenn ich mit einer der bekannten hochansteckenden Virusmutation infiziert habe?

Wenn sich jemand mit einer der bekannten, hochansteckenden Virusvariante infiziert hat, gelten für sie oder ihn genau wie für die engen Kontaktpersonen und deren Haushaltsangehörigen strengere Quarantäne-Regeln. Auch hier finden Sie unter o.g. Seite wichtige Informationen.

Gibt es eine Maskenpflicht an der Grundschule Nellmersbach?

Nein! An der Grundschule besteht weiterhin keine Maskenpflicht. Wir empfehlen (und dies ist ausdrücklich als Wunsch formuliert) das Tragen von Masken, wo immer es praktikabel erscheint auf freiwilliger Basis!

Muss mein Kind in die Schule?

Es gibt auch weiterhin keine Präsenzpflicht. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies uns formlos anzeigen. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden sie mit Lernpaketen versorgt.

Helfen Sie mit! Wir! Alle! Schaffen! Das!

Herzliche Grüße

Oliver Kurr, Rektor