Kein Präsenzbetrieb nach den Ferien

7. Januar 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

nachdem nun das Ministerschreiben aus dem Kultusministerium vorliegt, kann ich Sie nun über das konkrete Vorgehen bei uns an der Grundschule Nellmersbach informieren.

1. Im Zeitraum vom 11. Januar bis 15. Januar bleibt die Grundschule Nellmersbach geschlossen!

Das Kultusministerium hat aber die Zielsetzung formuliert, die Grundschulen ab dem 18. Januar 2021 wieder zu öffnen. Auf Grundlage der dann zur Verfügung stehenden Daten zum Infektionsgeschehen wird in der kommenden Woche geprüft, ob eine Öffnung der Grundschulen vertretbar ist.


Noch bleiben alle Stühle unbesetzt

2. Lernen daheim

Für unsere Schüler tritt im Zeitraum vom 11.1. bis 15.1.21 an die Stelle des Präsenzunterrichts das Lernen mit Materialien. Alle unsere Kinder werden mit Lernpaketen versorgt. Die Klassenlehrer informieren Sie entsprechend und stellen Ihnen und Ihren Kindern Material zur Verfügung. Ich danke Ihnen vorab für die Unterstützung Ihrer Kinder beim „Lernen daheim“. Mir ist bewusst, dass dies ein zusätzliche Belastung für Sie, liebe Eltern, darstellt.

3. Notbetreuung

Die Maßnahme der Schulschließung mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an.

Die Notbetreuung wird in bewährter Form vom Personal des Kernzeit- und Hortteams und den Lehrkräften angeboten.

Bitte beantragen Sie die Notbetreuung bei mir und der Gemeinde Leutenbach ( Frau Schust a.schust@leutenbach.de) mit Ihrer Erklärung zur Unabkömmlichkeit im Beruf und unter Angabe der gewünschten Tage und des gewünschten Zeitraums bis spätestens Freitag, 8.1.2020 12:00 Uhr!

Natürlich sind Kinder von der Notbetreuung ausgeschlossen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen aufweisen (Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinn).

Abschließend blicke ich trotz der Ungewissheit über die künftige Situation an der Grundschule Nellmersbach zuversichtlich ins Jahr 2021. Die Freude, dass die gesamte Schulgemeinschaft „an einen Strang“ zieht, um unseren Kindern zu Lernerfolgen zu verhelfen, überwiegt.

Ich grüße Sie, auch im Namen des Kollegiums, ganz herzlich

Oliver Kurr, Rektor