Nellmersbach, den 7.9.2021
Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,
ich hoffe, Sie konnten den Sommer mit Ihren Kindern genießen. Die Sommerferien sind nun bald vorbei. Die Coronapandemie ist es nicht. Die vierte Welle läuft. Wir kehren nun dennoch alle an die Schule zurück. Sicherlich haben Sie bereits mitbekommen, dass ab dem 28. August eine neue Coronaverordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen des Kultusministeriums gilt. Vieles was Sie und Ihre Kinder bereits kennen, wird weitergeführt.
Mit der gebotenen Vorsicht und einigen sehr wichtigen Maßnahmen wollen wir dafür sorgen, dass sich alle Kinder wiedersehen und gemeinsam lernen können. Ich habe die große Hoffnung, dass es ein gutes Schuljahr für uns alle wird. Dafür will ich mich mit meinem Kollegium mit voller Kraft einsetzen.
Ich möchte Sie mit diesem Schreiben schon vor Beginn des Schuljahres auf einige wichtige Dinge hinweisen, so dass wir reibungslos ins Schuljahr starten können.
Werden alle Fächer unterrichtet?
Ja! Das Schuljahr startet mit der geltenden Stundentafel und allen Fächern. Die Fächer Sport und Musik werden unter Berücksichtigung einiger Hygienehinweise unterrichtet. So darf beispielsweise nur gesungen werden, wenn der Abstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Einschränkungen im Sportunterricht ergeben sich nur dann, wenn ein Kind der Klasse positiv auf das Coronavirus getestet wird.
Ihre Kinder erhalten am ersten Schultag über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer den gültigen Stundenplan.
Gibt es wichtige Dinge zur Schulorganisation?
Ja! Wie im letzten Schuljahr auch, gilt weiterhin das Kohortenprinzip, mit der eine Durchmischung der Klassen und Lerngruppen vermieden wird. So gelten weiterhin die bekannten Aufstellplätze für die einzelnen Klassen.
Klasse 1a: Ausgewiesener Aufstellplatz direkt vor dem Schulhaus
Klasse 1b: Am Pfosten vor der Jungentoilette
Klasse 2a: Vor dem Spielhäuschen
Klasse 2b: Am Zugang zur Kugelbahn
Klasse 3a: Ausgewiesener Aufstellplatzvor dem Schulhaus
Klasse 3b: An den zwei Bänken unterhalb der Fenster des Musikzimmers
Klasse 4a: An der Tischtennisplatte am Schulgebäude
Klasse 4b: An der Tischtennisplatte zum Schulhof hin
Auch die bekannten Pausenhofreviere werden beibehalten. Die Reviere werden täglich gewechselt, so dass jedes Kind innerhalb einer Woche die ganze Vielfalt unseres Schulgeländes erleben kann. Die Bekanntgabe der Reviere erfolgt über die Klassenlehrer.
Auch das bislang durchgeführte Lüften bleibt. Jedes Klassenzimmer wird mindesten alle 20 Minuten gelüftet. Oder eventuell schon früher, nach Warnung der CO2 Ampel. Da sich all unsere Klassenzimmer hervorragend lüften lassen, kommen an unserer Schule keine mobilen Luftfiltergeräte zum Einsatz. Das Umweltbundesamt ordnet unsere Klassenräume der Kategorie 1 zu, nach der der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig ist. Abgesehen davon bleibt die Pflicht zum Lüften auch beim Einsatz mobiler Luftfiltergeräte bestehen.
Die bislang geltenden Hygiene-Regeln (Aufstellplätze vor Unterrichtsbeginn, Desinfizieren der Hände beim Betreten des Schulgebäudes, Lüften, Tägliches Desinfizieren der Zimmer, Toiletten und Handkontaktflächen, Pausenreviere, Abstand zu anderen Klassen) werden folglich fortgeführt.
Gibt es eine Maskenpflicht?
Ja! Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Dies gilt im gesamten Schulgebäude (im Zimmer und im Flur)! In der Hofpause und im Außenbereich darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5 m zu allen Personen eingehalten wird. Eine Vesperpause im Klassenzimmer ist möglich, sofern das Abstandsgebot beachtet wird.
Wird weiterhin getestet?
Ja! Auch die Testpflicht gibt es weiterhin. Wie im vergangenen Schuljahr auch, wird zweimal in der Woche getestet. Die Testtage an der Grundschule Nellmersbach sind weiterhin Montag (bzw. Sonntagabend) und Donnerstag (bzw. Mittwochabend).
Achtung! Ein negatives Testergebnis und deren Rückmeldung ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Bitte übermitteln Sie uns weiterhin das Testergebnis über die CosimaApp des Rems-Murr-Kreis. Nur in Ausnahmefällen kann eine Rückmeldung des Testergebnisses auch per Mail oder per Telefon an die Klassenlehrkräfte oder die Schule erfolgen.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Testnachweis vorlegen können, gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot am Unterricht. Bitte führen Sie die Tests wie bislang auch verantwortungsbewusst durch und übermitteln uns umgehend das Ergebnis. Wir wollen niemanden nach Hause schicken!
Bitte führen Sie für den ersten Schultag am 13. September 2021 den Test entweder am Sonntagabend 12.9. oder Montagfrüh 13.9. durch und übermitteln uns das Ergebnis über die CosimaApp. Haben Sie ganz herzlichen Dank dafür!
Was gilt bei einem positiven Coronafall?
Sollte ein Testergebnis positiv sein, so geben Sie uns bitte umgehend telefonisch Bescheid und begeben sich und Ihre Familie in Selbstisolation. Zusätzlich veranlassen Sie bitte einen PCR Test.
Neu ist im schulischen Kontext, dass für die Kinder der Klasse, die bislang als „enge Kontaktpersonen“ galten, nicht zwingend die Pflicht zur Absonderung folgt! Das heißt, die Kinder der betroffenen Klasse können mittels eines negativen Schnelltests die Grundschule Nellmersbach wieder besuchen. Darüber hinaus wird die betroffene Klasse für die Dauer von fünf Tagen ausschließlich im Klassenverband unterrichtet. Dieser Vorgabe tragen wir durch das durchgängige Kohortenprinzip an unserer Schule, auch ohne positiven Fall, bereits seit letztem Schuljahr Rechnung!
Ob ein Besuch der Raupe/Hort für die Kontaktpersonen dann weiterhin möglich ist, muss im Einzelfall entschieden werden, da die Räumlichkeiten eine klassenweise Betreuung nicht zulassen.
Diese Ausführungen beziehen sich auf die aktuelle Verordnung des Landes vom 28. August 2021. Gestern haben sich Bund und Länder mehrheitlich auf einheitliche Quarantäneregelungen verständigt. Über die möglichen Konsequenzen für das Land Baden-Württemberg und unsere Schule ist noch nichts bekannt. Ich informiere Sie dann gegebenenfalls.
Was mache ich, wenn mein Kind Symptome zeigt?
Sie zeigen für die Schulgemeinschaft verantwortungsbewusst und lassen Ihr Kind bei Fieber, neu auftretenden Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns natürlich zu Hause.
Benötige ich für den Besuch im Zoo, im Restaurant für mein Kind einen Nachweis über ein negatives Testergebnis?
Nein! Kinder der Grundschule gelten automatisch als getestet. Sie müssen lediglich glaubhaft machen, dass Ihr Kind Schüler der Grundschule ist. Dies ist durch einen schlichten Altersnachweis möglich.
Was ist mit den Inzidenzen?
Es gibt keine Regel mehr, die ab einer gewissen Inzidenz Wechsel- oder Fernunterricht vorschreibt. Das Ziel der Landesregierung ist klar, Einschränkungen des Schulbetriebs sollen vermieden werden.
Kann ich mein Kind vom Präsenzunterricht befreien?
Dies ist nur mit einem Antrag der Erziehungsberechtigten möglich, dem eine ärztliche Bescheinigung beigefügt wird, in der glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Verlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu rechnen ist. Ein solcher Antrag kann nur innerhalb der ersten Schulwoche abgegeben werden. Im Falle einer Befreiung wird die Schulpflicht durch „Lernen daheim“ erfüllt.
Zum Schluss
Ich möchte Ihnen sagen, dass wir unter allen Umständen das Beste aus der Situation machen. Wir wollen jeden Tag so annehmen wie er kommt. Mal sind es schwierige Tage, mal sind es langweilige Tage, mal sind es gute und spannende Tage, immer, aber immer irgendwie besondere Tage!
Auf ein besonderes Schuljahr! Im Namen des Kollegiums grüße ich Sie ganz herzlich!
Oliver Kurr, Rektor