Ergänzende Hinweise

Nellmersbach, den 17. März 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

seit drei Tagen ist unsere Grundschule Nellmersbach unter Pandemiebedingungen geöffnet. Heute ist die die Inzidenz-Zahl der Neuinfektionen im Rems-Murr-Kreis nach langer Zeit wieder über 50 gestiegen. Die Hinweise auf steigende Zahlen sind allerorten nicht zu übersehen. Vor allem die Zunahme der Virusmutationen bereitet uns große Sorgen.

Ihre Sorgen und Befürchtungen, liebe Eltern, spüre ich deutlich, so dass ich mich nochmals an Sie mit ein paar Hinweisen wende, die vielleicht einige Fragen Ihrerseits beantworten.

Sind Corona Schnelltests für Schüler jetzt schon möglich?

Ja, seit dem 8. März 2021 sind kostenlose anlasslose Bürgertests möglich. Dies schließt Testungen für unsere Schülerinnen und Schüler mit ein. Tests für Schülerinnen und Schülern können daher schon seit dem 8. März 2021 im gesamten Landkreis online über

>> zum Rems-Murr Schnelltest <<

dezentral gebucht werden. Das Lehrerteam und ich machen von dieser Möglichkeit regelmäßig Gebrauch und ich kann Ihnen bestätigen, dass die Nutzung der o.g. Webseite unkompliziert und einfach ist. Ein Schnelltest erhöht das Maß an Sicherheit für die Schulgemeinschaft und nicht zuletzt auch für einen selber um ein Beträchtliches!

Meine Bemühungen Schnelltests direkt an der Schule durchführen zu lassen, scheiterten bislang daran, dass ich keine „medizinische Kompetenz“ gefunden habe, die direkt an der Grundschule Testkapazitäten bieten kann. Ich bleibe da aber am Ball.

Unabhängig davon gibt es aber über die oben erwähnte Webseite ein Angebot mit über 100 Corona-Schnelltestzentren im Landkreis. Pro Woche werden aktuell 30.000 Tests angeboten. Wir alle sind also nur wenige Klicks von einem Test entfernt!

Inwieweit es zukünftig angeleitete Schnell-Selbsttests für Schüler geben soll, wie Sie es vielleicht in der Presse gelesen haben, entzieht sich aktuell noch meiner Kenntnis! Die Etablierung einer Teststrategie mit Schnellselbsttests wäre natürlich absolut begrüßenswert. Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, dann erfahren Sie es natürlich von mir.

Wann muss ich in Quarantäne?

Auf untenstehender Seite finden Sie alles Wissenswerte zu den aktuellen Regelungen. Die Schaubilder und Prozesse legen sehr anschaulich dar, wie der Umgang mit einem positiven Fall erfolgt. Die Regelungen wann wer warum wie lange in Quarantäne muss, werden hier dargelegt.

Innerhalb der Schule achten wir natürlich weiterhin auf den Abstand zu anderen Klassen, Aufstellplätze, Pausenhofreviere, auf Hygiene und Lüftung. Ohne die Einhaltung dieser Regeln ist trotz Tragen einer Maske eine Quarantäne nicht auszuschließen. Das Gesundheitsamt wird bei Quarantäneentscheidungen jeden einzelnen Fall individuell bewerten!

>> Wissenswertes zur Quarantäne <<



Was ist, wenn ich mit einer der bekannten hochansteckenden Virusmutation infiziert habe?

Wenn sich jemand mit einer der bekannten, hochansteckenden Virusvariante infiziert hat, gelten für sie oder ihn genau wie für die engen Kontaktpersonen und deren Haushaltsangehörigen strengere Quarantäne-Regeln. Auch hier finden Sie unter o.g. Seite wichtige Informationen.

Gibt es eine Maskenpflicht an der Grundschule Nellmersbach?

Nein! An der Grundschule besteht weiterhin keine Maskenpflicht. Wir empfehlen (und dies ist ausdrücklich als Wunsch formuliert) das Tragen von Masken, wo immer es praktikabel erscheint auf freiwilliger Basis!

Muss mein Kind in die Schule?

Es gibt auch weiterhin keine Präsenzpflicht. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies uns formlos anzeigen. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden sie mit Lernpaketen versorgt.

Helfen Sie mit! Wir! Alle! Schaffen! Das!

Herzliche Grüße

Oliver Kurr, Rektor

eingeschränkter Unterricht ab 15. März

10. März 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

unser Modell „Schule für alle“ ist mit Erfolg angelaufen und ist dennoch ab 15.3. schon wieder Geschichte.

Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Grundschulen ab dem 15. März 2021 zum eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.

Sie hält diesen Schritt vor dem Hintergrund der erweiterten Teststrategie und der Priorisierung der Lehrkräfte beim Impfen für verantwortbar.

Was bedeutet das nun für die Grundschule Nellmersbach?

Ab 15.3.21 findet wieder Unterricht nach Stundenplan statt. Die Klasse kehrt als Einheit zusammen in den Schulbetrieb mit allen Fächern, bis auf Sport, zurück. Die bislang geltende Aufteilung der Klasse wird aufgehoben.

Ihre Kinder werden also wieder in gewohnter Weise von den Klassenlehrerinnen und Fachlehrerinnen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Religion, Englisch, Musik und Bildende Kunst unterrichtet. Auf Sport wird aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr verzichtet.

Da bis auf weiteres kein Sport stattfindet, wird er in den dafür ausgewiesenen Zeitfenstern durch unterschiedliche Angebote ersetzt.

Zum einen wird es eine zusätzliche Unterrichtsstunde für alle Kinder der Klasse sein, zum anderen werden wir die Zeit nutzen, um mit der Klasse unseren neu gestalteten Schulhof zu erleben oder auch, um einen Spaziergang an der frischen Luft durchzuführen. Wir sehen einen großen Bedarf darin, dass sich die Klasse als Gesamtheit wieder erlebt und alle Kinder spüren: Ich bin Teil einer Gemeinschaft!

Einzelne Sportstunden werden wir auch nutzen, um einzelnen Kindern dringend benötigte Förderung zukommen zu lassen.

Inwiefern die Sportstunden Ihrer Kinder genutzt werden, erfahren Sie über die Klassenlehrer.

Mit der Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wird es keine Notbetreuung mehr geben.

In Anbetracht der leicht steigenden Zahlen und der Gefahr durch Coronamutationen, möchte ich Sie eindringlich bitten, Ihre Kinder nur symptomfrei in die Schule zu schicken. Vielleicht lassen Sie auch einen Schnelltest durchführen. Ab sofort gibt es für alle Bürgerinnen und Bürger einmal pro Woche anlasslos einen kostenlosen Schnelltest. Hier die Seite, über die Sie sich schnell und unkompliziert anmelden können. Wählen Sie im Auswahlmenü „Kostenloser Bürgertest“. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit: >>Schnelltest im Rems-Murr-Kreis<<

Wir Lehrer haben vom Land Baden-Württemberg ebenfalls diese Möglichkeit bekommen und können uns zweimal pro Woche testen lassen. Auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit gibt, können Sie versichert sein, dass wir von diesem Angebot Gebrauch machen und so damit helfen, Coronainfektionen von unserer Grundschule fernzuhalten.

Bitte melden Sie, wie in der Vergangenheit schon, unbedingt, wenn Ihr Kind aufgrund positiver Testung in Quarantäne muss und natürlich sofort, wenn eine positive Testung vorliegt.



Präsenzpflicht

Es gibt auch weiterhin keine Präsenzpflicht. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies uns formlos anzeigen. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden sie mit Lernpaketen versorgt.

Hygienekonzept

Die bislang geltenden Regeln (Reinigen der Hände beim Betreten des Schulgebäudes, feste Kohortenbildung, Lüften, Desinfizieren der Zimmer und Toiletten in den Pausen, Abstand) werden natürlich fortgeführt.

Bitte weisen Sie Ihre Kinder jetzt darauf hin, dass die Einhaltung der Pausenhofreviere beim Aufstellen und in der Pause von großer Wichtigkeit sind! Es darf zu keiner Vermischung der Klassen kommen!

Auf dass noch möglichst lange fröhliches Kinderlachen durch die Flure unserer Schule hallt. 

Herzliche Grüße, auch im Namen des Kollegiums der Grundschule Nellmersbach                                           

Oliver Kurr, Rektor

Schule für alle ab 8. März

Nellmersbach, den 2. März 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

nun liegt bereits die erste Woche des Wechselunterrichts in den Klassen 1 und 3 hinter uns und die ersten Tage mit den Klassen 2 und 4 laufen aktuell.

Meine Beobachtung ist, dass ich in allen Klassen in glückliche Gesichter geschaut habe. Es war so deutlich zu sehen, dass der Mensch andere Menschen braucht, speziell wenn es ums Lernen geht. Für erfolgreiches Lernen ist das direkte Band zwischen Schüler und Lehrkraft natürlich von zentraler Bedeutung. Und so waren auch alle Lehrer der GS Nellmersbach froh, Ihre Kinder wieder in der Schule begrüßen zu dürfen. Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass die Pandemie noch nicht vorüber ist. Oberste Priorität hat weiterhin der Infektionsschutz für alle!

Wir haben uns viele Gedanken gemacht, wie wir die Vorteile unserer kleinen Schule, der kleinen Klassen, der zwei Schulgebäude und unserer relativ guten Personalversorgung nutzen können.

Wir alle wissen was der Verzicht auf soziales Miteinander gerade für die Kleinsten unter uns bedeutet. Wir alle wissen, von welcher Wichtigkeit der persönliche Kontakt zur Lehrperson ist. Deswegen haben wir uns zu einer Umorganisation des Schulbetriebs ab 8. März entschlossen. Natürlich immer unter der Prämisse: Maximal möglicher Infektionsschutz für alle! Schon vorab vielen Dank, dass Sie diesen Schritt mit Ihrer Flexibilität begleiten!

Ab 8.März 2021: Unterricht für alle Klassen in halber Klassenstärke

In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, verabschieden wir uns vom wöchentlichen Wechsel zwischen „Lernen daheim“ und Präsenzunterricht. Damit gelingt uns der Spagat zwischen Infektionsschutz und den sozialen Bedürfnissen unserer Grundschüler. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies ein weiterer großer Schritt hin zu einer gewissen Normalität ist.

Alle Klassen von 1 – 4 steigen ab 8.3.21 in den Präsenzunterricht ein. Wie bislang auch wird das Unterrichtsangebot in kleinen Gruppen und vorrangig nur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht stattfinden.                                                               Die Klassen bleiben halbiert, damit der Abstand eingehalten werden kann. Sportunterricht findet weiterhin nicht statt.

Die Kinder kommen weiterhin in zwei Zeitfenstern in die Schule. Damit alles reibungslos funktioniert und das Infektionsrisiko nicht erhöht wird, achten Sie bitte auf die leicht abgeänderten Anfangszeiten der Spätschicht. Bitte schicken Sie Ihr Kind so auf den Schulweg, dass es unmittelbar vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof ankommt. Nach dem Unterricht verlässt Ihr Kind bitte umgehend das Schulgelände und macht sich auf dem Heimweg!

KlasseAnkommenGruppe AAnkommenGruppe B
1a, 2a, 3a, 4a7:55 Uhr8:00 Uhr – 10:00 Uhr10:25 Uhr10:30 Uhr – 12:30 Uhr
1b, 2b, 3b, 4b8:10 Uhr8:15 Uhr – 10:15 Uhr10:40 Uhr10:45 Uhr – 12:45 Uhr

Weiterhin überbieten wir die Forderung des Landes jedem Kind täglich zwei Unterrichtsstunden zu ermöglichen, mit zwei Zeitstunden deutlich.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass der Wechsel zu „Schule für alle“ keine Lockerung darstellt! Das Infektionsrisiko erhöht sich nicht! Im Gegenteil! Durch die Umorganisation der Notbetreuung kommt es zu weniger Vermischungen der Notbetreuungsgruppen an der Schule. Wir nutzen schlichtweg die Vorteile unserer speziellen Situation in Nellmersbach zum Wohle unserer Kinder.

Wie lange wir mit der Organisationsform „Schule für alle“ arbeiten können, ist noch nicht absehbar. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sollten wir größere Ausfälle bei den Lehrern und Lehrerinnen haben, oder die Notbetreuungsgruppen zu groß werden, müssen wir evtl. wieder ins vorherige System des wochenweisen Wechsels zurückkehren.

Notbetreuung

Die Notbetreuung wird nach den bisherigen Regelungen aufrechterhalten.   Nur wenn beide Erziehungsberechtigen (ober bei Alleinerziehenden der oder die Erziehungsberechtigte) durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung ihrer Kinder gehindert sind, kann die Notbetreuung weiterhin in Anspruch genommen werden.

Bitte prüfen Sie für sich nochmals dringend, ob Sie die Notbetreuung wirklich benötigen. Je weniger Kinder die Notbetreuung besuchen, desto erfolgsversprechender sind die Aussichten, das gewählte Modell „Unterricht für alle“ aufrecht zu erhalten. Lassen Sie bitte höchste Sorgfalt bei der Wahl der Notbetreuung walten!

In der neuen Organisationsform wird die Notbetreuung nämlich umstrukturiert. Die Kinder, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, werden von Studierenden betreut bzw. bleiben der eigenen Klasse zugeordnet. D.h. wir werden die zusätzlichen Möglichkeiten wie Nebenräume, den Flur oder einen abgetrennten Bereich des jeweiligen Klassenzimmers nutzen, um zum einen die Aufsichtspflicht zu erfüllen und zum anderen dem Abstandsgebot nachzukommen.

Die Erst- und Zweitklässler werden weiterhin jeweils in einem separaten Raum betreut, während sich die Dritt- und Viertklässler in Nebenräumen oder im hinteren Bereich des Klassenzimmers aufhalten. Dies lassen die bislang niedrigen Zahlen in dieser Altersstufe zu.

Bitte melden Sie Ihre Kinder für die Notbetreuung ab 8.3.21 bitte bis Donnerstag, den 4.3.21 12:00 Uhr unter poststelle@04126561.schule.bwl.de an. Gerne können Sie mich auch anrufen, sollten Sie Beratungsbedarf haben.

Sollten die Zahlen der Notbetreuung stark ansteigen, dann ist der Wechsel zum wochenweisen Wechsel zwischen „Lernen daheim“ und Präsenzunterricht zurück unumgänglich.

Sollten Sie über die von der Schule angebotenen Zeiten hinaus Bedarf haben, so informieren Sie bitte die Gemeinde Leutenbach: (a.schust[at]leutenbach.de).                                                                     



Hygienekonzept

Die bislang geltenden Regeln (versetzte Unterrichtszeiten, Reinigen der Hände beim Betreten des Schulgebäudes, feste Kohortenbildung, Lüften, Desinfizieren der Zimmer und Toiletten in den Pausen, Abstand) werden natürlich fortgeführt.

Präsenzpflicht

Es gibt auch weiterhin keine Präsenzpflicht. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies uns formlos anzeigen. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden sie mit Lernpaketen versorgt.

Tragen von Masken

An den Grundschulen besteht weiterhin keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Impfen von Lehrkräften

Sehr wahrscheinlich haben Sie der Presse entnommen, dass sich Lehrkräfte nun bereits impfen lassen dürfen. Von diesem Angebot machen auch die Lehrkräfte der Grundschule Nellmersbach Gebrauch. Sowohl auf die Terminvergabe und die eventuell auftretenden Nebenwirkungen haben wir allerdings nur bedingt Einfluss. Dadurch kann es kurzfristig zu Unterrichtsausfall kommen und die Klasse Ihres Kindes wird für die Dauer, in der die Lehrkraft nicht einsatzfähig ist, zurück ins „Lernen daheim“ geschickt. Notbetreuungskinder werden an der Schule versorgt. Die Klassenlehrer informieren Sie rechtzeitig über zu erwartende Ausfälle. Auch in diesem Fall geht mein Dank an Sie für Ihre Flexibilität.

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch einen Hinweis! In Anbetracht der erhöhten Ansteckungsgefahr durch die Corona-Mutationen ist das Gebot des „Abstände Einhaltens“ weiterhin von größter Wichtigkeit. Ich schreibe Ihnen dies, auch im Hinblick auf die Nutzung der „Wolke 7“. Glauben Sie mir, ich freue mich am meisten darüber, dass sich Kinderlachen und sichtbare Freude auf dem Schulhof breit macht. Wir alle haben es aber selbst in der Hand, dass Abstände eingehalten werden, so dass die Freude noch lange währt.

Lassen Sie uns diesen Weg „Schule für alle“ gemeinsam und mit großer Achtsamkeit einschlagen. Wir sind an der Schule froh, Sie dabei an unserer Seite zu haben. Das Sprichwort „Mit nur einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen“ bringt es auf den Punkt!

Vielen Dank für das gute Miteinander innerhalb unserer Schulgemeinschaft!

Herzliche Grüße, auch im Namen des Kollegiums der Grundschule Nellmersbach                                           

Oliver Kurr, Rektor

Alles zum Schulstart am 22. Februar

Nellmersbach, den 12. Februar 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

die Spatzen haben es bereits von den Dächern gepfiffen: die Grundschulen werden ab Montag, den 22. Februar 2021 wieder geöffnet. Allerdings nicht für alle Schüler gleichzeitig! Der Schulbetrieb wird im Wechselunterricht wieder aufgenommen. Immer zwei Klassenstufen befinden sich an der Schule, während bei den anderen beiden Klassenstufen sich das „Lernen daheim“ fortsetzt.

Mit diesem Schreiben möchte ich Sie umfassend über alle unsere Überlegungen und Regelungen zum Schulbetrieb informieren.

22. Februar 2021: Start für die Erst- und Drittklässler

Die Erst- und Drittklässler steigen wieder in den Präsenzunterricht ein. Das Unterrichtsangebot wird in kleinen Gruppen und vorrangig nur in den Fächern Deutsch und Mathematik stattfinden. Die Klasse wird also halbiert, damit der Abstand eingehalten werden kann. Sportunterricht findet keiner statt.

Die Aufteilung der Klassen wird von den Klassenlehrern vorgenommen. Sie erhalten über diese dann Nachricht, zu welcher Gruppe Ihr Kind dann gehört.

Die Kinder kommen in zwei Zeitfenstern in die Schule. Es gibt eine frühe und eine späte Gruppe. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Auflistung unten. Durch den versetzten Unterrichtsbeginn innerhalb der Klassenstufen vermeiden wir unnötige Begegnungen auf dem Schulhof, in den Fluren und auf dem Nachhauseweg. Die Forderung des Landes jedem Kind täglich zwei Unterrichtsstunden zu ermöglichen, überbieten wir mit zwei Zeitstunden deutlich.

Klasse 1a

8:00 Uhr – 10:00 Uhr Gruppe A

10:15 Uhr – 12:15 Uhr Gruppe B

Klasse 1b

8:15 Uhr – 10:15 Uhr Gruppe A

10:30 Uhr – 12:30 Uhr Gruppe B

Klasse 3a

8:00 Uhr – 10:00 Uhr Gruppe A

10:15 Uhr – 12:15 Uhr Gruppe B

Klasse 3b

8:15 Uhr – 10:15 Uhr Gruppe A

10:30 Uhr – 12:30 Uhr Gruppe B

Die Klassenstufen 2 und 4 bleiben zu Hause. Bis sie dann wieder in die Schule kommen, wird das „Lernen daheim“ fortgeführt und Sie, liebe Eltern, erhalten weiterhin Lernpakete und Angebote auf der Lernplattform Moodle.

1. März 2021: Start für die Zweit- und Viertklässler

Analog zur Vorwoche findet der Unterricht nur in kleinen Gruppen und vorwiegend in den Kernfächern Deutsch und Mathematik statt.

Über die Klassenlehrer erhalten Sie dann Nachricht, in welcher Gruppe sich Ihr Kind befindet.

Klasse 2a

8:00 Uhr – 10:00 Uhr Gruppe A

10:15 Uhr – 12:15 Uhr Gruppe B

Klasse 2b

8:15 Uhr – 10:15 Uhr Gruppe A

10:30 Uhr – 12:30 Uhr Gruppe B

Klasse 4a

8:00 Uhr – 10:00 Uhr Gruppe A

10:15 Uhr – 12:15 Uhr Gruppe B

Klasse 4b

8:15 Uhr – 10:15 Uhr Gruppe A

10:30 Uhr – 12:30 Uhr Gruppe B

Jetzt bleiben die Klassenstufen 1 und 3 zu Hause. Bis sie dann wieder in die Schule kommen, wird das „Lernen daheim“ fortgeführt und Sie, liebe Eltern, erhalten weiterhin Lernpakete und Angebote auf der Lernplattform Moodle.

Notbetreuung

Die Notbetreuung wird nach den bisherigen Regelungen aufrechterhalten. Nur wenn beide Erziehungsberechtigen (ober bei Alleinerziehenden der oder die Erziehungsberechtigte) durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung ihrer Kinder gehindert sind, kann die Notbetreuung weiterhin in Anspruch genommen werden.

D.h. in der Woche vom 22. Bis 26. Februar an besteht für die Kinder aus den Klassenstufen 1 oder 3 (sofern der Anspruch besteht) die Möglichkeit, die Notbetreuung vor bzw. nach dem Unterricht zu besuchen. Sobald Sie wissen, zu welcher Gruppe Ihr Kind im Präsenzunterricht gehört, geben Sie mir bitte unbedingt Bescheid (poststelle@04126561.schule.bwl.de), ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen!

Die Notbetreuungsgruppen für die Zweit- und Viertklässler in der Woche vom 22.2. bis 26.2.21 von 8:40 Uhr bis 11:40 bleiben bestehen.

In der Woche vom 1. März an haben dann die Kinder der Klassenstufen 2 und 4 die Möglichkeit die Notbetreuung vor bzw. nach dem Unterricht zu besuchen (sofern der Anspruch besteht). Auch hier bitte ich unbedingt, um Nachricht, sofern Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen.

In dieser Woche (1.3. – 5.3.21) bleiben die Notbetreuungsgruppen dann für die Klassen 1 und 3 von 8:40 Uhr bis 11:40 Uhr bestehen.

Sollten Sie über die von der Schule angebotenen Zeiten hinaus Bedarf haben, so gehen Sie bitte auf die Gemeinde Leutenbach zu (a.schust@leutenbach.de). Vielen Dank, dass Sie mich bislang immer zuverlässig über Ihren Bedarf informiert haben und mir die erforderlichen Betreuungszeiten rechtzeitig genannt haben.


Pausenhof in weiß

Präsenzpflicht

Es gibt keine Präsenzpflicht. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies uns formlos anzeigen. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden sie mit Lernpaketen versorgt.

Hygiene und Infektionsschutz

Die Eindämmung des Coronavirus bestimmt nun schon seit über einem Jahr unseren Alltag. Weiterhin gelten in der Schule die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Das ist unser Beitrag dazu, dass die Infektionszahlen überschaubar bleiben.

Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht bleibt die Tatsache, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit SARS-CoV-2 sich in der Schule aufhalten.

Tragen von Masken

An den Grundschulen besteht weiterhin keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Ich freue mich, dass es für die Kinder unserer Grundschule Nellmersbach nun wieder eine schulische Perspektive gibt. Auch wenn wir noch lange nicht von einem Normalbetreib an der Schule sprechen können, bin ich dankbar, dass sich die Schultore wieder öffnen.

Abschließend möchte ich Ihnen weiterhin alles Gute und viel Kraft für diese immer noch herausfordernde Zeit wünschen. Sie alle engagieren sich an der Belastungsgrenze oder darüber hinaus für Ihre Kinder und Ihre Familien. Ich kann Ihnen nur „Danke“ sagen! Sie sorgen mit Bravour dafür, dass Ihre Kinder gut durch diese Zeit kommen. Vielen Dank für Ihr Durchhaltevermögen!


Winterschule

Mit den Worten eines unbekannten Ausdauerexperten grüße ich Sie, auch im Namen des Kollegiums, ganz herzlich: „Nicht die Menschen, die immer gewinnen sind die stärksten, sondern die die niemals aufgeben.“ Und Sie sind definitiv: stark!

Oliver Kurr, Rektor

Es gibt eine Perspektive

Nellmersbach, den 11. Februar 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

die Corona-Maßnahmen zeigen Wirkung. Die Infektionszahlen sind deutlich zurückgegangen. Nach den gestrigen Beratungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten zur Corona-Pandemie ist aber klar: Der Lockdown wird dennoch verlängert und die Länder entscheiden selbst, wie sie mit Schulen und Kitas umgehen.

Gestern Abend hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann bereist bekannt gegeben:


Der Weg ist frei

Die Grundschulen werden am 22. Februar 2021 wieder schrittweise geöffnet. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt!

Mit weiteren Informationen zur konkreten Umsetzung der Öffnung an der Grundschule Nellmersbach melde ich mich dann wieder bei Ihnen. In Kürze, so hoffe ich, liegt sicher das Schreiben aus dem Kultusministerium mit den genauen Vorgaben zur Öffnung vor.

Eines ist aber jetzt schon sicher. Mit der Öffnung kehren wir nicht zu den bislang gültigen Stundenplänen und zur Normalität zurück.

Demnächst mehr! Halten Sie durch!

Herzliche Grüße

Oliver Kurr, Rektor

Doch noch keine Schule!

Nellmersbach, den 28. Januar 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

nachdem die für gestern Nachmittag angesetzte Pressekonferenz zur Öffnung der Grundschulen nach einem Corona-Ausbruch in einer Freiburger Kita kurzfristig abgesagt wurde, ist die schrittweise Öffnung der Grundschulen vorerst verschoben worden.

Nach einem Pressestatement von Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute Nachmittag ist nun klar: die Grundschulen im Land bleiben bis 14. Februar 2021 geschlossen. Durch die daran anschließenden Faschingsferien verlängert sich die Schließung der Grundschulen bis 21. Februar. Ob sich dann am 22. Februar die Schultore wieder öffnen, lässt sich heute noch nicht sagen. „Pandemiezeiten sind keine verlässlichen Zeiten“, so der Ministerpräsident. Eine Entscheidung über die Öffnung soll dann vor dem 15. Februar getroffen werden.

Sicher ist also nur, dass in den nächsten beiden Wochen der Betrieb der Notbetreuung und das Lernen daheim für die Klassen 1 bis 4 an unserer Schule weiterläuft.

Zu!

Notbetreuung

Die Notbetreuung wird aufrechterhalten. Ab Montag den 1. Februar 2021 können die Kinder, die darauf Anspruch haben, weiterhin die Notbetreuung besuchen. Voraussetzung ist weiterhin grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme der Schulschließung mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, nur dann wirksam werden kann, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Vielen Dank, dass Sie sich hier sehr verantwortungsvoll zeigen.

Ich schreibe den Notbetreuungsplan für die kommende Woche fort.                                                                            

Sie brauchen sich also nur melden, wenn sich bei Ihnen die Betreuungssituation ändert oder Ihr Kind neu hinzukommen soll.

Bitte mailen Sie mir Ihre Änderungen oder Ihre Anmeldung an poststelle@04126561.schule.bwl.de bis Freitag, 29.1.21 spätestens 12:00 Uhr!

Bei weiterem zeitlichen Notbetreuungsbedarf melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Leutenbach (Frau Schust: a.schust@leutenbach.de) mit Ihrer Erklärung zur Unabkömmlichkeit im Beruf und unter Angabe der gewünschten Tage und des gewünschten Zeitraums.                                                                                                     

Lernen daheim

Für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 wird das „Lernen daheim“ fortgeführt und Sie, liebe Eltern, erhalten weiterhin Lernpakete und Angebote auf der Lernplattform Moodle.

Ich weiß um die große Sehnsucht vieler Kinder und Eltern nach Rückkehr in den Schulbetrieb. Doch notwendigerweise muss nun über die nächsten verantwortungsvollen Schritte nachgedacht werden. Bitte gehen Sie die Aufgaben beim „Lernen daheim“ mit Gelassenheit an. Setzen Sie sich und Ihre Kinder nicht zu sehr unter Druck. Wir sind alle oft an der Belastungsgrenze. Darüber hinaus sollten wir alle aber nicht gehen. Wie Sie, liebe Eltern Familie, Beruf, Lernen daheim und Alltag jeden Tag aufs Neue vereinbaren, ist ein Kunstwerk! Richten Sie Ihren Blick auf das, was Sie geleistet haben. Da sind so viele erledigte und bearbeitete Aufgaben. Und vielleicht kommt Ihnen dann das von mir sehr oft und gern zitierte japanische Sprichwort „Arbeit, die fertig ist, lacht“ in den Sinn. Ich weiß, dass das nicht immer einfach ist…aber möglicherweise huscht gerade jetzt ein Lächeln über Ihr Gesicht!   

In diesem Sinne grüße ich Sie, auch im Namen des Kollegiums, ganz herzlich

Oliver Kurr, Rektor

Zusatzinformation für die Eltern der Viertklässler

Die Informations- und Beratungsgespräche mit den Eltern der Klasse 4 haben stattgefunden und die Klassenkonferenz hat bereits die Grundschulempfehlung für jedes Kind beschlossen.

Die Halbjahresinformation werden sie zusammen mit der Grundschulempfehlung am 5.2.2021 in Ihrem Briefkasten vorfinden. Ein großer Dank an Frau Musto, die die Verteilung übernommen hat.

Mit der Grundschulempfehlung melden Sie dann Ihr Kind an der von Ihnen gewählten weiterführenden Schule am 10. oder 11.3.2021 an.  

Die Grundschule bleibt geschlossen

14. Januar 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

Die Infektionszahlen sind in den letzten Tagen nicht signifikant gesunken. Die Entscheidung ob Grundschulen und Kitas ab Montag, dem 18.1.21 wieder geöffnet werden können, ist gefallen:

Die Grundschulen und Kitas bleiben bis Ende Januar geschlossen!

So sehr wir uns alle eine Öffnung der Grundschule gewünscht hätten, die aktuelle Situation lässt dies nicht zu und die getroffene Entscheidung hat mich nicht überrascht.

Auch in der kommenden Woche und dann bis einschließlich 29.1.2021 wird also kein Präsenzunterricht stattfinden.

Lernen daheim

Das „Lernen daheim“ mit Materialien und auf der Lernplattform Moodle setzt sich fort.

In bewährter Art und Weise werden Sie und Ihre Kinder über die Klassenlehrer mit Materialien und Arbeitsplänen versorgt. An dieser Stelle möchte ich den Klassenlehrern für ihr umsichtiges und zuverlässiges Bereitstellen der Lernpakete ganz herzlich danken. Ihnen, liebe Eltern, wünsche ich weiterhin viel Energie bei der Bewältigung dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Gerade jetzt – auch wenn manches vielleicht auf eine Zerreißprobe Ihrer Nerven hinausläuft – bleibt für uns als Schulgemeinschaft Zuversicht und Gelassenheit unser oberstes Gebot. Unser Schulmotto war selten präsenter als in dieser schwierigen Zeit: 1, 2, 3, 4 – Das schaffen wir!

Und wenn das nicht hilft, hilft Schokolade. Ab Montag steht für die Mütter und Väter unserer Schulkinder, die sich unermüdlich für ihre Kinder einsetzen im Eingangsbereich der Grundschule Schokolade bereit. Die Abholung kann unter Einhaltung der allgemein bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen erfolgen.


Kreide – Bleibt bis Ende Januar unberührt

Notbetreuung

Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme der Schulschließung mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, nur dann wirksam werden kann, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Vielen Dank, dass Sie sich hier sehr verantwortungsvoll zeigen.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an.

Die Notbetreuung wird in bewährter Form vom Personal des Kernzeit- und Hortteams und den Lehrkräften angeboten.

Auch wenn Ihre Kinder in den letzten Tagen bereits die Notbetreuung besucht haben und angemeldet waren, bitte ich Sie die Notbetreuung für die Unterrichtszeiten (8:40 Uhr bis 11:40 Uhr) erneut bei mir (poststelle@04126561.schule.bwl.de) und der Gemeinde Leutenbach ( Frau Schust a.schust@leutenbach.de) für die Zeiten außerhalb der Unterrichtszeiten (Hort- und Kernzeit) mit Ihrer Erklärung zur Unabkömmlichkeit im Beruf und unter Angabe der gewünschten Tage und des gewünschten Zeitraums bis spätestens Freitag, 15.1.2021 12:00 Uhr anzumelden! Nachweise brauchen nur die Eltern vorlegen, die ihr Kind jetzt zum ersten Mal in die Notbetreuung schicken möchten. Vielen Dank!

Natürlich sind Kinder von der Notbetreuung ausgeschlossen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen aufweisen (Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinn).

Ich grüße Sie ganz herzlich, auch im Namen des Kollegiums und danke Ihnen für das gute Miteinander!

1, 2, 3, 4 – Das schaffen wir!

Oliver Kurr, Rektor

Kein Präsenzbetrieb nach den Ferien

7. Januar 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

nachdem nun das Ministerschreiben aus dem Kultusministerium vorliegt, kann ich Sie nun über das konkrete Vorgehen bei uns an der Grundschule Nellmersbach informieren.

1. Im Zeitraum vom 11. Januar bis 15. Januar bleibt die Grundschule Nellmersbach geschlossen!

Das Kultusministerium hat aber die Zielsetzung formuliert, die Grundschulen ab dem 18. Januar 2021 wieder zu öffnen. Auf Grundlage der dann zur Verfügung stehenden Daten zum Infektionsgeschehen wird in der kommenden Woche geprüft, ob eine Öffnung der Grundschulen vertretbar ist.


Noch bleiben alle Stühle unbesetzt

2. Lernen daheim

Für unsere Schüler tritt im Zeitraum vom 11.1. bis 15.1.21 an die Stelle des Präsenzunterrichts das Lernen mit Materialien. Alle unsere Kinder werden mit Lernpaketen versorgt. Die Klassenlehrer informieren Sie entsprechend und stellen Ihnen und Ihren Kindern Material zur Verfügung. Ich danke Ihnen vorab für die Unterstützung Ihrer Kinder beim „Lernen daheim“. Mir ist bewusst, dass dies ein zusätzliche Belastung für Sie, liebe Eltern, darstellt.

3. Notbetreuung

Die Maßnahme der Schulschließung mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an.

Die Notbetreuung wird in bewährter Form vom Personal des Kernzeit- und Hortteams und den Lehrkräften angeboten.

Bitte beantragen Sie die Notbetreuung bei mir und der Gemeinde Leutenbach ( Frau Schust a.schust@leutenbach.de) mit Ihrer Erklärung zur Unabkömmlichkeit im Beruf und unter Angabe der gewünschten Tage und des gewünschten Zeitraums bis spätestens Freitag, 8.1.2020 12:00 Uhr!

Natürlich sind Kinder von der Notbetreuung ausgeschlossen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen aufweisen (Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinn).

Abschließend blicke ich trotz der Ungewissheit über die künftige Situation an der Grundschule Nellmersbach zuversichtlich ins Jahr 2021. Die Freude, dass die gesamte Schulgemeinschaft „an einen Strang“ zieht, um unseren Kindern zu Lernerfolgen zu verhelfen, überwiegt.

Ich grüße Sie, auch im Namen des Kollegiums, ganz herzlich

Oliver Kurr, Rektor

Noch kein Schulbeginn

6. Januar 2021

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Neues Jahr! Wir hoffen alle, dass es ein gutes Jahr wird! Ich bin mir sicher, dass es für uns auch viele schöne Momente bereit halten wird!

Sie alle haben sicher mit Spannung verfolgt, welche Beschlüsse die Bund-Länder-Konferenz am gestrigen Dienstag gefasst hat. Gestern Abend hat dann der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann erläutert, was das für die Schülerinnen und Schüler im Land bedeutet.

Wegen der viel zu hohen Corona-Infektionszahlen bleiben Grundschulen und Kitas vorerst geschlossen. Für die Grundschulen findet vorerst kein Präsenzunterricht statt. Ihre Kinder werden mit Materialien für das „Lernen daheim“ versorgt.

Das Ziel des Landes ist es allerdings, die Grundschulen am 18.1.21 wieder zu öffnen, sofern es die Infektionszahlen zulassen und es vertretbar ist.

In der Vergangenheit war es so, dass es nach diesen Ankündigungen noch einige Zeit dauerte, bis wir als Schule Handlungssicherheit in Form eines Schreibens vom Kultusministerium erlangten.



Wir werden uns mit der Umsetzung befassen, sobald wir Konkreteres vom Kultusministerium erfahren. Hierzu bedarf es wie im letzten Schuljahr auch ein hohes Maß an Flexibilität.

Weitere Informationen erhalten Sie darüber in Kürze hier auf unserer Homepage oder über die bekannten Informationswege über die Elternvertreter.

Ich grüße Sie ganz herzlich und wünsche Ihnen heute einen schönen Feiertag!

Oliver Kurr, Rektor

Vorzeitiger Ferienbeginn

14. Dezember 2020

Liebe Eltern der Grundschule Nellmersbach,

wir alle haben am gestrigen Sonntag erfahren, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden, damit die Kontakte deutlich eingeschränkt werden können.

Hier die Fakten im Überblick:

Schulen und Kitas werden geschlossen

Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Alle Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen und Kindertagesstätten bundesweit grundsätzlich geschlossen.

Lernen daheim

Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Die Klassen 4 der Grundschulen werden nicht zu den Abschlussjahrgängen gezählt. Für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule ist der Beschluss also gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.



Notbetreuung

Es wird für den Zeitraum 16.12.2020 bis 22.12.2020 für unsere Schülerinnen und Schüler eine Notbetreuung angeboten werden, deren Eltern zwingend aus beruflichen Gründen darauf angewiesen sind.

Anspruch auf eine Notbetreuung haben Schülerinnen und Schüler der Grundschule Nellmersbach, wenn beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Damit wir einen Überblick haben, wer an der Grundschule Nellmersbach eine Notbetreuung benötigt, bitte ich Sie bitte uns bis Dienstag, 10:00 Uhr Bescheid zu geben! Bitte teilen Sie uns die Tage mit, an denen Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen.

Sollten Sie keine Notbetreuung benötigen, ist auch keine Rückmeldung an uns nötig.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund!

Oliver Kurr, Rektor